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Günstiger für München-Pass-Inhaber

Unterstützung - in Münchner Sportvereinen müssen sich Kinder und Jugendliche nicht alleine durchschlagen

Beitragsnachlässe bei der Münchner Sportjugend und bei der Landeshauptstadt München (Sportamt)

Wer jung ist und Sport treiben will, geht meist in einen Sportverein. Da gibt es professionelle TrainerInnen und jede Menge Gleichgesinnte. Aber was tun, wenn das Geld für die Jahresbeiträge fehlt oder man aus Finanzgründen nie auf ein Turnier oder zu einer Freizeit mitfahren kann? In der bayerischen Landeshauptstadt kann da die Münchner Sportjugend (MSJ) helfen.

Die Zufriedenheit, das Wohlbefinden und auch die Zukunftsperspektiven von Kindern und Jugendlichen sind eng mit ihren Sozialisationserfahrungen und aktuellen Lebensumständen in Familie, Schule und Freizeit verbunden. Wichtig dabei ist, allen gleichberechtigte Chancen einzuräumen. Zur Förderung der Jugendarbeit in Münchner Sportvereinen und Fachverbänden gibt es hierzu zahlreiche Möglichkeiten auf unterschiedlichsten Ebenen. Um gerade ärmeren Kindern und Jugendlichen ein vergleichbares Freizeitangebot wie nicht-armen ermöglichen zu können, bietet die Münchner Sportjugend (MSJ) Beitragsnachlässe in Sportvereinen für München-Pass-Inhaber bis einschließlich 18 Jahre an.

Wer bekommt den München-Pass?

  • Empfänger von laufender Sozialhilfe zum Lebensunterhalt, Arbeitslosengeld oder -hilfe sowie deren Familienangehörige, wenn diese kein eigenes Einkommen haben
  • Personen mit geringem Einkommen, deren Einkommen den Sozialhilfe-Bedarfssatz nicht überschreitet, der sich aus dem maßgeblichen Regelsatz nach dem Bundessozialhilfegesetz zzgl. 20% zzgl. evtl. Mehrbedarf zzgl. Kosten der Unterkunft ergibt
  • Grundwehr- und Zivildienstleistende, die ihren Dienst in München leisten
  • TeilnehmerInnen am Freiwilligen Sozialen Jahr

Antragsberechtigt dieser Förderung sind alle Sportvereine Münchens, die Mitglied im Bayerischen Landes-Sportverband (BLSV) sind. Damit sollen alle Münchner Sportvereine finanziell unterstützt werden, die armen und damit sozial benachteiligten Kindern und Jugendlichen Beitragsnachlässe gewähren, um ihnen den Beitritt oder Verbleib im Sportverein zu ermöglichen. Für 2008 hat der Vorstand der Münchner Sportjugend die Erhöhung des Fördersatzes beschlossen. Nun kann der nachgelassene Beitrag bis zum maximalen Fördersatz von 10 Euro pro Monat und Person erstattet werden.

"HILFE FÜR KIDS"

Daneben können Münchner Sportvereine seit 2006 auch Zuschüsse aus der Spendenaktion "HILFE FÜR KIDS" des Kreisjugendring (KJR) München-Stadt beantragen. Diese Spendenaktion unterstützt Münchner Jugendverbände und ermöglicht diesen, sozial benachteiligte Kinder und Jugendliche zu bezuschussen. Der Zuschuss beträgt bis zu 75% des Teilnahmeentgeltes bei förderfähigen Maßnahmen der Bereiche "Fahrten, Freizeiten und Erholungsmaßnahmen" und "Internationale Jugendbegegnungen" der gültigen Richtlinien der Aktivitätenförderung. Auch hier werden ausschließlich Kinder und Jugendliche gefördert, die im Besitz eines gültigen München-Passes sind. Antragsberechtigt sind alle Sportvereine und Fachkreisjugendleitungen im BLSV Kreis München-Stadt. Grundlage der Bezuschussung ist der vollständig ausgefüllte Antrag.

Der München-Pass ist in der jeweils zuständigen Außenstelle des Sozialamts bzw. im Sozialbürgerhaus des Wohnviertels erhältlich. Über die beiden oben genannten Möglichkeiten hinaus gewähren zahlreiche Einrichtungen InhaberInnen des München-Passes Vergünstigungen. Eine Liste findet man im Internet unter www.muenchen.de.

Weitere Infos zu beiden Zuschüssen, dem München-Pass sowie die Antragsformulare (Sonderförderung "München-Pass-Inhaber" bzw. "Hilfe für Kids") gibt es hier.