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Als Mitgliedsverband im KJR München-Stadt, der Arbeitsgemeinschaft der Münchner Jugendverbände, ist die MSJ ein nach dem Kinder- und Jugendhilfegestez (KJHG) anerkannter und damit bezuschussungsfähiger Träger der Jugendhilfe. Deshalb erhält die MSJ aus dem Sozialetat der Landeshauptstadt München über den KJR München-Stadt Fördermittel für die Jugendverbandsarbeit. Diese Fördermittel geben wir in Form von Zuschüssen für überfachliche Maßnahmen und Anschaffungen sowie für die Aktivitätenförderung an die Jugendabteilungen der Münchner Sportvereine und Fachverbände weiter.
Infolge der Mittelherkunft unterliegen die Zuschüsse der MSJ einer strikten Zweckbindung für (d.h. nicht sportartspezifische) Maßnahmen mit und für Münchner Kinder und Jugendliche .
Zuschüsse für | Richtlinien | Antrag |
|---|---|---|
Maßnahmen überfachlicher Jugendarbeit | Richtlinien (ab 01.07.2009) | Antrag (Pro-Kopf-Zuschuss, auch online ausfüllbar*) Antrag (mit Verwendungsnachweis, auch online ausfüllbar*) |
Anschaffungen zur überfachlichen Jugendarbeit | Richtlinien (ab 01.01.2009)
|
Antrag (online ausfüllbar*) |
Sonderförderung für München-Pass-Inhaber (Voraussetzungen, erhältlich im Sozialbürgerhaus) | Richtlinien (seit 01.01.2008) Achtung: Mit Beginn des Projekts "Sport für alle Kinder" der LHM ab 01.06.09 stellt die MSJ ihre München-Pass-Förderung ein. | Antrag (letztmalige Antragsfrist für den Zeitraum bis Mai 2009: 15.02.2010) |
"HILFE FÜR KIDS" Sonderförderung für sozial benachteiligte Kinder und Jugendliche | Richtlinien | Antrag (online ausfüllbar*) |
EDV-Formblatt:
Mit diesem Formblatt können Sie Ihren Antrag schon im PC bearbeiten und dann auf ihre Festplatte speichern (Voraussetzung: Adobe Acrobat Professional). Somit müssen Sie nicht jedes mal Standardangaben neu ausfüllen.
Download des kostenlosen Adobe Reader (nur zum Ausdruck geeignet - Speichern der Daten ist hiermit nicht möglich)
Zur Förderung der Jugendarbeit in Münchner Sportvereinen und Fachverbänden gibt es zahlreiche Möglichkeiten auf unterschiedlichsten Ebenen. Aus Sicht der Münchner Sportvereine sind die Zuschüsse der Landeshauptstadt München, die über die Münchner Sportjugend bzw. das Schulreferat-Sportamt ausgereicht werden, von besonderer Bedeutung. Daneben gibt es auf Ebene des Freistaates Bayern (bsj, bjr), der Bundesrepublik Deutschland (dsj, dfjw, dpjw) und nicht zuletzt der Europäischen Union weitere interessante Fördermöglichkeiten.
(Rathaus Umschau, 30.3.2006) Die vom Stadtrat am 14. Februar beschlossenen neuen Richtlinien zur kommunalen Sportförderung sind rückwirkend zum 1.1.2006 in Kraft getreten. Durch die Einführung einer Vereinspauschale wurde das Gesamtsystem der Sportförderung übersichtlicher. Das Münchner Modell unterscheidet sich von den staatlichen Richtlinien durch eine wesentlich differenziertere Zielgruppenförderung, so dass der Sportentwicklung zielgenauer
und flexibler Rechnung getragen werden kann. Die Bemessung der Förderung nach geleisteten Übungsstunden führt zur Stabilität der Zuschüsse.
Eine Bemessung nach Lizenzen - wie sie die staatlichen Förderrichtlinien vorsehen - hätte zu erheblichen Nachteilen für Vereine mit effektivem Trainereinsatz geführt.
Die neuen Sportförderrichtlinien sowie Antragsformulare stehen für Münchner Vereine ab sofort im Internet unter www.sport.musin.de/info zum Download zur Verfügung. Alle Münchner Sportvereine sind darüber hinaus mit allen Informationen und Unterlagen auf dem Postweg versorgt worden. Die Antragsfrist der Stadt München für die Vereinspauschale 2006 läuft am 2. Mai 2006 aus. Anträge für Unterhaltszuschüsse 2006 müssen bereits bis 31. März 2006 eingereicht sein. Fragen zu den neuen Sportförderrichtlinien der Stadt beantwortet Elisabeth Stöhr vom Schulreferat/ Sportamt, Telefon 089 / 233-32111.