
Jugendarbeit in Bayern lebt vom ehrenamtlichen Engagement von Jugendleiterinnen und Jugendleitern. Sie bieten mit ihren vielfältigen außerschulischen Bildungs- und Freizeitmaßnamen ein attraktives und sinnvolles Angebot für Kinder und Jugendliche in Bayern. Der Freistaat Bayern unterstützt dieses Engagement. Deshalb wurde das frühere Gesetz zur Freistellung von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern zum Zwecke der Jugendarbeit überarbeitet und das neue Jugendarbeitfreistellungsgesetz (JArbFG) beschlossen.
Freistellung für Maßnahmen eines Vereins:
- Antrag wird vom Verein als Träger der Maßnahme unterzeichnet
- Zusendung an Arbeitgeberin oder Arbeitgeber
- Zusendung in Kopie an den Bayerischen Jugendring per Post oder E-Mail freistellung@bjr.de
- Kontakt für Fragen: Frau Nina Ludwig, bsj im BLSV, Tel. 089 / 15702-429, E-Mail: nina.ludwig@blsv.de
Verdienstausfall für AeJ-Maßnahmen bzw. Teilnahme als ehrenamtl. Funktionsträgerin oder Funktionsträger an Tagungen bzw. Veranstaltungen von Jugendorganisationen:
- Antrag wird vom Antragstellenden ausgefüllt und unterschrieben
- Die antragsstellende Person gibt den Antrag an die Arbeitgeberin oder den Arbeitgeber und lässt die Anlage 1 oder 2 (i.d. Regel von der Personalabteilung ausfüllen) – alles bitte mit Originalunterschriften und Stempel (keine Kopien)
- Antrag, Anlage 1, 2 oder 3 bitte mit Programm der Maßnahme an die Bayerische Sportjugend im BLSV e.V., Ressort Breitensportförderung (Georg-Brauchle-Ring 93, 80992 München)
- die BSJ bestätigt den Antrag und leitet ihn per Post an den BJR weiter
- Kontakt für Fragen: Frau Christine Will, bsj im BLSV, Tel. 089 / 15702-428, E-Mail: christine.will@blsv.de
Alle weiteren Infos rund um das Freistellungsgesetz bzw. Verdienstausfall gibt es unter:
Bayerischer Jugendring www.bjr.de
Bayerischer Jugendring Erstattung von Verdienstausfall