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Allgemein

Impfberechtigung von ehrenamtlichen und hauptberuflichen Mitarbeitenden in der sportlichen Jugendarbeit

Von 21. April 2021April 28th, 2021Kein Kommentar

Es ist offiziell: Als ehrenamtlich und hauptberuflich tätige Mitarbeitende in der sportlichen Jugendarbeit fallt Ihr ab sofort in die dritte Impfpriorisierungsstufe.

Erläuterung Rechtsgrundlage:

Ehrenamtliche und hauptberufliche Mitarbeitende in der sportlichen Jugendarbeit fallen unter die sog. dritte Impfpriorität. Unter § 4 Abs. 1 Nr. 8 der Corona-Impfverordnung sind „Personen, die in Einrichtungen und Diensten der Kinder- und Jugendhilfe […] tätig sind“ für die erhöhte (dritte) Priorität vorgesehen. Sportvereine fallen als Träger der Kinder- und Jugendhilfe darunter. Personen, welche in der Jugendarbeit (§§ 11-13 SGB VIII) tätig sind, sind dafür berechtigt, da dies (nach § 2 Abs. 2 SGB VIII) Leistungen der Jugendhilfe sind. Es sind hauptberufliche genauso wie ehrenamtliche Tätigkeiten erfasst.

Ablauf

Wenn noch nicht geschehen, können sich alle Personen, die in der sportlichen Jugendarbeit im Verein tätig sind, z.B. als Betreuungspersonen, Übungsleiterinnen und Übungsleiter oder Hauptberufler und nicht unter eine höhere Priorität fallen, unter impfzentren.bayern registrieren und unter dem Reiter „Ich arbeite in einer Schule oder Kindergarten“ den Haken bei „Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe“ setzen.

Euer Verein muss die Tätigkeit in der Jugendarbeit durch ein offizielles Schreiben bestätigen. Das Schreiben muss von einer vertretungsberechtigten Person unterschrieben werden (z.B. Vorstand oder Geschäftsführerin bzw. Geschäftsführer) und Folgendes beinhalten:

  • Vollständige Adresse des Trägers (z.B. TSV Musterverein e.V., Musterstraße 21, 80992 München)
  • Name und Geburtsdatum der Person, deren Impfberechtigung bestätigt wird
  • Bestätigung, dass die Person in der Jugendarbeit (§ 11 SGB VIII) als – Tätigkeit bezeichnen – (z.B. Jugendleiterin, Freizeitbetreuerin, Übungsleiterin usw.) und damit nach § 4 Abs. 1 Nr. 8 der CoronaImpfV in einer Einrichtungen oder Dienst der Kinder- und Jugendhilfe, die nicht von § 3 Absatz 1 Nummer 9 erfasst ist, tätig ist

Das Schreiben ist zum Impftermin mitzuführen und vorzulegen.

Eine mögliche neutrale Vorlage für ein solches Schreiben findet ihr hier zum Download. Am besten druckt ihr es auf einem offiziellen Briefpapier des Vereins aus.

 

Weitere detaillierte Informationen findet ihr auf der Website des Bayerischen Jugendrings.

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