Ein ehrenamtlicher Vorstand (= Kreisjugendleitung) leitet die Münchner Sportjugend. Die Kreisjugendleitung wird im Turnus von vier Jahren von den Delegierten der Münchner Sportvereine und Fachverbände am Kreisjugendtag gewählt.
Der Kreisjugendtag und die Kreisjugendleitung (= Münchner Sportjugend) sind die Organe der Bayerischen Sportjugend im BLSV auf Kreisebene gemäß § 14 der BLSV-Jugendordnung (JuO).