- Wir führen das Programm aus den vergangenen Jahren fort.
- Um den gestiegenen Kosten entgegenzuwirken, erhöhen wir den Förderbetrag von 2 auf 4 Euro je Training und Teilnehmer*in
- Zusätzlich erhält der Verein mit der Auszahlung des ersten gewährten Zuschusses einen pauschalen Festbetrag in Höhe von 50 Euro für notwendige Auslagen.
- Die Altersgrenze wird an den Fördertopf für überfachliche Maßnahmen angepasst und auf 23 Jahre festgesetzt.
Der Antrag erfolgt über unser Online-Zuschussportal.