Kurz: überfachlich ist nicht sportartspezifisch.
Um eine Doppelförderung der Sportvereine zu verhindern (Förderung sportartspezifischer Maßnahmen und Anschaffungen durch das Sportamt), fördert die Münchner Sportjugend ausschließlich die überfachliche Jugendarbeit in den Sportvereinen!
Bei der Antragsstellung ist daher eine kurze Beschreibung der wesentlichen Programminhalte der Maßnahme erforderlich.
Durch die Kurzbeschreibung der Maßnahme wird sichergestellt, dass es sich nicht um eine sportartspezifische Maßnahme handelt.
Dabei bedeuten sportliche Inhalte nicht gleichzeitig, dass die Maßnahme nicht förderbar ist. Ein Beispiel: Das Tischtennisturnier beim Ausflug einer Fußballjugendmannschaft wird als überfachlich gewertet.
Geht aus der Kurzbeschreibung der Maßnahme hervor, dass auch sportartspezifische Programminhalte vorliegen (z. B. das Tischtennisturnier einer Tischtennisjugendmannschaft), muss ein pro Tag stundenweise gegliedertes Programm vorgelegt werden, aus dem eindeutig ersichtlich wird, dass der Anteil der überfachlichen Inhalte mindestens 60% beträgt (Reise-, Verpflegungs- und Übernachtungszeiten werden nicht berücksichtigt).